Altenpflege aus Polen
Juli 5, 2010 7:43 pm AllgemeinKurzzeitpflegeeinrichtungen nehmen pflegebedürftige Menschen für einen vorübergehenden Zeitraum auf, z, B. wenn die Altenpflegenden Angehörigen erkranken oder Urlaub brauchen. Bei vorhandener Pflegestufe zahlt die Pflegekasse einen Zuschuß von bis zu 1.470.,00 Euro pro Kalenderjahr für den Kurzzeitpflegeaufenthalt. Viele Senioren- und Altenpflegeheime haben neben ihren Wohnplätzen auch einige Plätze für die Kurzzeitpflege. Es gibt auch Einrichtungen, die ausschließlich Plätze für die Kurzzeitpflege anbieten. Die Einrichtungen müssen einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben, da ansonsten der o. g. Zuschuss nicht gezahlt werden kann. Essen auf Rädern ist einer der gebräuchlichen begriffe für Mahlzeitendienste. Wer diese in Ihrer Region anbietet, erfahren sie bei der Pflegeberatungsstelle. Das Sozialamt kann die Kosten einen Mahlzeitendienstes bezuschussen, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Bei Mahlzeitdiensten können sie Mittag- und Abendessen in verschiedenen Varianten bestellen. Die meisten dienste bieten kostenlose Probeessen an. Die Betreuungspersonen aus Polen wechseln sich in Rhythmus von 2 bis 3 Monaten ab. Bei Ausfaellen durch Krankheit, Kuendigung oder Urlaub wird eine Ersatzkraft eingesetzt.Die Verguetungspauschale betraegt 1050 Euro fuer die Haushaltshilfe aus Polen
pro Monat. Fuer die Weihnachts- und Osterfeiertage wird fuer jeweils eine Pauschale von 320,00 Euro erhoben. Die tatsaechlich angefallenen Fahrkosten fuer die An- und Abreise der Betreuungskraft aus Polen
werden direkt an diese ausgezahlt. Die Verguetungspauschale von insgesamt z. Zt. 1050 Euro wird vor Beginn der jeweiligen Betreuungsleistung zum Anfang eines jeden Monats im Voraus faellig. Die Verguetungspauschale ist auf folgendes Konto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage wird ein Verspaetungszuschlag von 15% berechnet. Der Auftraggeber gewaehrt der Betreuungskraft aus Polen
freie Unterkunft in Form eines separaten, moeblierten Zimmers und ebenfalls kostenfreie Verpflegung in angemessenem Umfang. Der Vertrag ist mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende schriftlich kuendbar. Eine Kuendigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Fuer Kurzzeiteinsaetze mit einer Einsatzdauer von weniger als 30 Tagen wird zu den anteiligen Kosten, die fuer die geleisteten Arbeitstage angefallen sind zusaetzlich eine einmalige Bearbeitungsgebuehr von 450,- Euro berehnet. Dieses Formular wird der Altenpflege aus Polen durch uns uebergeben. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kuemmern. Auch die anderen notwendigen Amtsgaenge werden durch uns in Polen erledigt. Natuerlich erfuellen wir auch alle unsere Pflichten als Arbeitgeber hier in Polen. Dies sind Abfuehrung aller vorgeschriebenen Sozialabgaben, Abfuehrung der Steuerna, Bezahlung der Krankenkassenbeitraege, Entlohnung der , Beantragung des Formulars E101. vorteile fuer unsere Kunden. Sie zahlen keine Provision an eine deutsche Vermittlungsfirma. Sie haben eine bezahlbare , die legal von uns angestellt ist. Sie bekommen jeden Monat Rechnung, die Sie bei der Pflegekasse einreichen koennen..Keine Angst bitte, nicht Schwarz, nicht illegal und heimlich und hinter vorgehaltener Hand und wenn der Nachbar beim Arbeitsamt anruft bedeutet dies Problemme, wie so oft in diesen Tagen an vielen ecken und Enden zu vernehmen ist, sondern legal und vollkommen rechtskonform aufgrund bestehender Bedinungen des EU_ Britrittvertrages. Zudem wuerden sie auch nicht als Arbeitgeber fungieren, die damit verbundenden buerokratischen Aufwendungen und Huerden gingen nicht zu ihren lasten
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Schlagwörter: Altenpflege aus Polen, Haushaltshilfe aus Polen