Die Mini-GmbH wird kommen
July 9, 2008 6:13 pm Allgemein, Wirtschaft
Ab voraussichtlich November werden es Unternehmensgründer in Deutschland einfacher haben. Von da an kann die so genannte Mini-GmbH gegründet werden, welche mit einen Euro als Stammkapital auskommt.
Nach langer Zeit hat der Bundestag nun endlich die Reform des GmbH-Rechts beschlossen. Mit den Stimmen der großen Koalition wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz MoMiG, auf den Weg in den Bundesrat geschickt, stimmt dieser nun auch noch zu, so soll das Gesetz voraussichtlich ab November in Kraft treten, ab dann könnte auch die Mini-GmbH, offiziell Unternehmergesellschaft genannt, gegründet werden.
Neben der klassischen GmbH wird die Gründung einer Mini-GmbH möglich. Im Unterschied zur GmbH ist zur Gründung der Mini-GmbH kein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro notwendig. Hier müssen die Gesellschafter lediglich einen Euro einzahlen, welcher das Stammkapital darstellen soll. Dieses soll dann im Laufe der Zeit anwachsen. Es ist vorgesehen, dass pro Jahr ein Viertel des Gewinnes als Stammkapital zurückgelegt werden muss. Ist dann ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht, so kann die Mini-GmbH in eine normale GmbH umgewandelt werden, was sie aber nicht muss.
Bei der Gründung soll es ein Vertragsmuster, ein Musterprotokoll geben. Dieses muss auch notariell beglaubigt werden. Die Kosten für die Beglaubigung und die Anmeldung zum Handelsregister sollen nicht mehr als 130 Euro kosten. Diese setzen sich aus 30 Euro für die Beglaubigung beim Notar und aus 100 Euro für die Anmeldung zum Handelsregister zusammen. Damit ist die Gründung einer Mini-GmbH kostengünstig und einfach.
Firmieren muss die Mini-GmbH mit folgendem Zusatz: „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, wobei auch folgende Möglichkeit gegeben ist: „UG (haftungsbeschränkt)“.
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Tags: Mini GmbH, Unternehmergesellschaft