Elterngeld: Eine frühzeitige Beratung ist sinnvoll
März 25, 2009 1:30 pm RechtDas Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sieht für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren sind, eine Entgeldersatzleistung während des ersten Lebensjahres des Kindes vor. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des antragstellenden Elternteils und beträgt mindestens 300 Euro, die obere Grenze liegt bei 1800 Euro. Innerhalb dieses Rahmens werden bis zu zwei Drittel (67%) des Einkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt gezahlt (der Monat der Entbindung wird nicht in die Berechnung einbezogen). Eines der Ziele, die die Bundesregierung mit der Einführung des BEEG verfolgt, besteht darin, es Familien zu ermöglichen, sich ohne finanzielle Sorgen um ihr Baby kümmern zu können. Insbesondere für Väter erleichtert diese Regelung in vielen Fällen ein zeitweiliges Ausscheiden aus dem Berufsleben. Prognostiziert worden ist unter anderem auch ein Anstieg der Kinderzahlen von Akademikern, die weit unter der gesamtgesellschaftlichen Kinderquote liegen. Trotz dieser Vorteile treten durch komplizierte und zum Teil ungenaue Regelungen sowie durch die unterschiedliche Behandlung von Angestellten und Selbständigen aber immer wieder auch Probleme und Streitigkeiten auf, die mitunter einer gerichtlichen Klärung bedürfen.
Paare oder Alleinstehende, die Elterngeld beantragen möchten, sollten sich rechtzeitig informieren und in komplizierteren Fällen frühzeitig beraten lassen. Elterngeldstreitigkeiten sind Angelegenheit des Sozialrechts. (Das BEEG gilt nach § 68 Nr. 15a SGB I als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches.) Für Beratungen bezüglich Elterngeld München steht Betroffenen die Kanzlei Storr mit einem Anwalt München bzw. Fachanwalt für Sozialrecht zur Verfügung.
Der Autor dieses Artikels ist Eminus
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Schlagwörter: BEEG, Elterngeld, Familienpolitik