Energiesteuererstattung lohnt sich

8:20 pm Geld

Grundsätzlich ist jedes handwerkliche oder industrielle Unternehmen berechtigt einen Antrag auf Energiesteuererstattung bei seinem zuständigen Hauptzollamt, zu beantragen. Die Energiesteuer gehört zum Teil mit zur Ökosteuer die sich aus Mineralölsteuer, Stromsteuer und Energiesteuer zusammensetzt. In der Regel gilt für Betriebe mit einem höheren Verbrauch an Heizöl, Strom oder Erdgas die Möglichkeit bis zu 95% der geleisteten Steuer zurück zu bekommen. Dies hängt von mehreren Faktoren ab, da alle Firmen pro Arbeitnehmer einen Anteil zu den Sozialleistungen beitragen, und Teile der Ökosteuer zur Finanzierung des Rentenaufkommens benutzt werden, ist es möglich durch diesen Antrag, eine Rückerstattung zu bekommen. Denn sonst würde es ja so sein, dass die Unternehmen doppelt belastet wären bzw. auch sind. Die Möglichkeit der Energiesteuererstattung gilt nur für die drei oben genannten Energiearten, wobei Diesel und andere Arten von Kraftstoffen zur Betreibung von Firmenfahrzeugen etc. davon ausgeklammert sind.
Sollte ein Betrieb sich für einen  solchen Antrag entscheiden, muss vorher ein Berechtigungsschein zur steuerreduzierten Stromabnahme beantragt werden. Dies geschieht auch wieder beim zuständigen Hauptzollamt des jeweiligen Betriebes. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, seit vielen Jahren bereits um somit doch erhebliche Einsparpotenziale bei ihren Energiekosten zu erwirtschaften. Für einige Industriezweige, die wirtschaftlich durch die Energiepreiserhöhungen sehr betroffen waren, gibt es seit ein paar Jahren die Regelung der Stromsteuerbefreiung, dies ermöglicht es den Unternehmen im Vorfeld schon, ihre Produkte kostengünstiger zu produzieren, zu kalkulieren und somit auch zu verkaufen. Auf diese Art und Weise hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, um davon bedrohte Industriezweige durch großzügige Steuererlassung zu unterstützen und somit die Arbeitsplätze einschließlich der Firmenstandorte zu erhalten.
Der normale Betrieb, der seine Energiesteuererstattung im Vorfeld jedoch zahlen muss, hat erst im Nachhinein die Möglichkeit über gesammelte Belege für Energieausgaben die Steuerrückerstattung zu beantragen. Dies setzt sich zusammen aus der Summe aller verbrauchten Energiekosten im Verhältnis zu den Mitarbeitern, die im Betrieb beschäftigt sind und den dafür entrichteten Sozialleistungen.


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