Freiwillige Versicherung

2:57 pm Versicherung

 

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert ihre Mitglieder für den Fall der Krankheit voll oder teilweise gegen die finanziellen Folgen ab. In Deutschland hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Mitgliedschaft in dieser Sozialversicherung. Dies wird auch von einer Vielzahl unserer Bundesbürger genutzt, rund 90 % sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse oder bleiben freiwillig in dieser versichert.

Die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Kassen steht grundsätzlich allen Personen offen, deren Versicherungspflicht erloschen ist und gleichzeitig eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllen. Für den Beitritt in die freiwillige Krankenversicherung ist der ausdrückliche Wille des Versicherten zwingend notwendig, diese Absicht muss schriftlich erklärt werden, ansonsten kommt kein Versicherungsvertrag zustande. Eine Ausnahme bilden hier Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttogehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.150 Euro (Stand 2008) liegt, diese müssen nach Mitteilung durch die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von zwei Wochen den Austritt aus ihrer bisherigen Krankenkasse erklären, ansonsten bleiben sie freiwillig in dieser krankenversichert. Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenkasse richten sich nach dem Einkommen des Versicherten.
Die Kündigung der freiwilligen Versicherung ist nur möglich bei Nachweis eines neuen, der freiwilligen Krankenversicherung nahtlos anschließenden, Krankenvesicherungsvertrags. Hier ist, sofern die finanzielle Situation des Versicherten und dessen Gesundheitszustand dies zulässt, ein Wechsel in die private Krankenversicherung empfehlenswert.


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