Gesetzliche und Private Krankenversicherung

3:23 pm Versicherung

In Deutschland gibt es die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet auf dem Solidarprinzip, das heißt, es wird ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgruppen geschaffen. Der Beitrags- und auch die Versicherungspflicht werden hier nach Kraft des Gesetzes geregelt. Grundsätzlich wird in der GKV nach dem Motto gehandelt – “das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten”, um die Kosten unter „Kontrolle“ zuhalten.
Die private Krankenversicherung hingegen handelt nach dem Individualversicherungsprinzip (Äquivalenzprinzip). Das bedeutet, dass jeder Versicherte, gemäß seinem Risiko seinen Beitrag entrichtet. Die Beiträge werden niemals auf der Grundlage des Einkommens berechnet. Bei der Berechnung der Beiträge sind Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und die gewünschten Versicherungsleistungen maßgebend. Die zu erwartenden Beiträge werden so kalkuliert, dass diese im proportionalen Verhältnis zu den zu erwartenden Versicherungsleistungen stehen – eingezahlte Beiträge sollen sich mit den erbrachten Leistungen insgesamt ausgleichen. Hat ein Versicherter bereits Vorerkrankungen, werden Zusatzbeiträge erhoben, da kalkulierbar ist, dass die private Krankenversicherung auch höhere Leistungen zu erbringen hat. Daher lohnt es sich, bereits in jungen Jahren eine private Krankenversicherung abzuschließen und in die private Krankenversicherung vielleicht einen höheren Beitrag einzuzahlen, als er an Gesundheitsleistungen benötigt. So sorgen junge Versicherte bereits für die Altersrückstellung, um nicht im Alter, wenn eventuell höhere Gesundheitskosten entstehen, höhere Beiträge entrichten zu müssen.
Die private Krankenversicherung versichert Personen, wie Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen (JAEG) über 48.600 Euro im Jahr haben, Beamte, Selbständige und versicherungsbefreite Studierende (wenn sie vorher in der Familie privatversichert waren).
Die Vorteile, die die private Krankenversicherung biete, sind vor allem die individuelle und flexible Leistungsgestaltung innerhalb der Tarife mit der freien Arzt- und Krankenhauswahl (incl. der Privatkliniken). Alle Leistungen, die bei Vertragsabschluss vertraglich fixiert wurden, sind garantierte Leistungen und können nicht durch die jeweilig private Krankenversicherung gestrichen werden. Zu den Grundleistungen können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, wie Zahnersatz, Heilpraktiker und auch Zuzahlungen bei Brillen. Die private Krankenversicherung erhebt keine Zuzahlungen bei Medikamenten.
Nimmt ein Versicherungsnehmer während eines Jahres keine Gesundheitsleistungen in Anspruch, kann er eine Beitragsrückerstattung erhalten.
Als Nachteil der privaten Krankenversicherung sei genannt, dass weder der Ehepartner noch die Kinder mitversichert werden. Daher lohnt sich eine private Familienversicherung nur, wenn der Versicherte Beamter ist.



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