Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
August 31, 2008 5:57 pm BusinessDie haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird nach Ankündigung des Bundesjustizministeriums durch Brigitte Zypries voraussichtlich ab dem 01. November 2008 für Gründungen zur Verfügung stehen. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eines der Ergebnisse der Reform des GmbH-Rechts und zudem die Reaktion auf die Lissabon-Strategie, die vorsieht aus Europa einen modernen Wirtschaftsstandort zu machen. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist daher ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung, weil es Gründern erstmals in Deutschland günstig und relativ einfach möglich ist ein Unternehmen mit einer haftungsbeschränkten Rechtsform auszustatten.
Vor allem wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Gründer durch das geringe Stammkapital sein, das beim Start der Gründung nötig sein wird. Nur ein einziger Euro würde genügen. Dennoch muss das Stammkapital erweitert werden. Dies soll durch Rücklagen aus den Jahresschüssen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft
geschehen, in dem je ein Viertel solange in das Stammkapital eingezahlt werden muss, bis die Schwelle von 25 000 Euro erreicht ist. Damit möchte man den Gläubigern einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ein gewisses Maß an Sicherheit bieten.
Um die Formalitäten der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft darüber hinaus einfach zu machen sieht der Gesetzgeber eine Mustersatzung vor. Diese Mustersatzung ist vor allem für einfachere Standard-Gründungen geeignet und sie würde den ausführlichen und kostspieligen Gang zum Notar ersparen. Die Unterschriften des Gesellschaftervertrags müssen dennoch notariell beglaubigt werden.
Die Eintragung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft kann geschehen, wenn das Anfangs-Stammkapital eingezahlt wurde. Über elektronischem Weg und mit Hilfe eines Musterformulars für das Handelsregister soll es schnell möglich sein, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eintragen zu lassen. Die Kosten hierfür betragen dann in etwa 100 Euro.
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