Handyvertrag ohne Mindestumsatz

11:05 pm Handy & SMS

Zu Beginn erst einmal, zu Ihrem besseren Verständnis, die Erklärung der Bezeichnung Mindestumsatz:

Durch den Verbrauch von Gesprächseinheiten muss der Kunde monatlich einen bestimmten, fest gelegten Umsatz erbringen. Der vereinbarte Mindestumsatz ist auch dann zu bezahlen, wenn diese Anzahl an Gesprächsminuten nicht verbraucht wurde. Neben der meist ebenfalls fälligen Grundgebühr, muss der Kunde diesen Mindestbetrag, der im fest gelegten Mindestumsatz mit enthalten ist, dem Anbieter bezahlen.

Wobei eine Verrechnung des nicht vertelefonierten Mindestumsatzes in einem anderen Monat, also normal im nächsten Monat, nicht möglich ist. Zudem ist im Mobilfunkbereich meist noch zusätzlich vereinbart, dass der Mindestumsatz nur mit Gesprächszeit erreicht werden muss. Auch der SMS-Versand oder ähnliches zählt nicht zum Mindestumsatz und muss extra bezahlt werden.

Die Verlagerung von Kosten wie der Grundgebühr hin zum monatlichen Mindestumsatz ist ein Teil dieser Verträge. Es soll dem Kunden letztendlich wie ein günstiger monatlicher festen Preis angeboten werden.

Es gibt auch Mobilfunk-Verträge, die dem Kunden eine bestimmte Anzahl von Minuten je Monat zum festen Preis offerieren, diese stellen eine besondere Form des Vertrags mit Mindestumsatz dar. Eine andere Benennung dafür ist der Minutentarif. Hier verfallen ebenfalls am Monatsende die nicht genutzten Minuten, wie bei einem Handy-Vertrag mit Mindestumsatz. In Minuten-Tarif werden die gekauften Minute nur für Standardgespräche verrechnet, Mehrwert-Dienste, SMS oder Sonderrufnummern werden getrennt berechnet.

Alle Mobilfunktarife, die irgendwie auf einem festen Umsatz basieren, kann man nur dann auf Dauer billig nutzen, wenn man sein eigenes Gesprächsverhalten gut kennt. Zudem muss sicher sein, dass man in jedem Monat in etwa eine ziemlich gleich bleibende Gesprächsdauer hat. Denn auch Überschreitungen des Mindestumsatzes oder eben der gekauften Minuten in einem Minuten-Tarif, werden meist mit möglichst hohen Mobilfunktarifen für jede weitere Takteinheit angerechnet.

Wenn Gespräche generell nach Takteinheiten verrechnet werden und eine Grundgebühr gefordert wird, so handelt es sich nicht um einen Handyvertrag, der einen Mindestumsatz zum Inhalt hat. Eine Anrechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde erfolgt bei einem derartigen Vertrag in einem fest gelegten Abrechnungstakt und zu einem fest gelegten Tarif. Wenn monatlich keine Gespräche geführt werden, so erscheint auf der Abrechnung eines solchen Vertrages nur die monatliche Grundgebühr. Und Ihre Gesprächsminuten bleiben, egal ob Sie monatlich viel oder wenig telefonieren, immer gleich teuer.

Betrachtet man Prepaid-Tarife nach diesen Aspekten, so sind es auch günstige Handyverträge ohne Mindestumsatz. Sie kaufen zwar im Prepaid-Tarif beim Auffüllen Ihres Guthabenkontos eine bestimmte Zeit zum Abtelefonieren ein, fast wie bei einem Mindestumsatz- oder Minuten-Tarif, aber gegensätzlich zu diesen Handytarifen sind Sie zeitlich absolut nicht gebunden. In welchem Zeitraum man dieses Prepaidkonto abtelefoniert ist also keiner zeitlichen Vereinbarung eines Vertrags unterworfen. Dieses Guthaben-Konto bleibt erhalten, selbst wenn monatelang das Handy gar nicht genutzt wird. Somit ist die Nutzung des Mobiltelefons vollkommen beliebig möglich und es fallen auch sonst keinerlei monatliche Kosten, wie zum Beispiel eine Grundgebühr an.



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