Hohes Abmahnrisiko für Webseitenbetreiber

2:12 pm Recht

In Zeiten regelrechter Abmahnwellen sollte jeder Webseitenbetreiber darauf achten, die rechtlichen Vorschriften, die für gewerbliche Internetseiten bestehen, genauestens  einzuhalten. Ein häufiger Fehler, für den bereits tausende Betreiber einer Internetseite zur Kasse gebeten wurden, ist beispielsweise ein fehlendes oder unvollständiges Impressum.  Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber in den letzten Jahren für alle Arten von Webseiten durchgesetzt. Ein Impressum muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben des Webseitenbetreibers enthalten und deutlich erkennbar (also zum Beispiel nicht als Pop Up, das von Internetusern geblockt werden kann) auf der Webseite platziert werden. Für rein private Internetseiten besteht zwar keine Impressumspflicht, allerdings ist gerade bei der Definition „privat“ Vorsicht geboten. Bereits die Platzierung eines Werbebanners, die Teilnahme an einem Affiliate Programm oder die Einnahme geringfügiger Summen durch den Verkauf von Gebrauchtgegenständen kann schon zur Einstufung einer Webseite als gewerblich und mit etwas Pech zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.  

Unternehmer und Privatpersonen, die nicht die Zeit, die Möglichkeit oder das Interesse haben, sich ausreichend mit den rechtlichen Aspekten ihrer Internetpräsenz auseinanderzusetzen, entscheiden sich daher häufig für eine Beratung durch einen Anwalt Internetrecht. Die Beratung und Vertretung im Bereich IT-Recht und Internetrecht (das einen Teilbereich des IT-Rechts darstellt) bietet beispielsweise ein Anwalt München der Anwaltskanzlei Storr an.


Der Autor dieses Artikels ist Eminus

Zur Autoren Webseite: http://www.eminus-marketing.de


Schlagwörter: ,

Das könnte Sie vielleicht interessieren:
Diese Informationen über die besten 100 Kinofilme aller Zeiten sollte Sie auf jeden Fall interessieren.

Verwandte Beiträge:
  • Erfinder und Erfindungen – bekannte und unbekannte Rekorde
  • Comments are closed.