Prüfungsrecht, ein Recht mit Lücken

2:11 pm Allgemein

 

Fühlte man sich früher bei einer Prüfung zu unrecht falsch benotet so hatte man in keiner Weise ein Chance daran etwas zu ändern, Stets war man den Launen und der Willkür der Prüfer ausgesetzt und hat mit seiner Note leben müssen, hat man sich trotz der internen Regeln dagegen aufgelehnt, wurde man sehr schnell exmatrikuliert und hatte dann gar keine Chance mehr in seinen Traumberuf zu kommen, es sei denn man studierte im Ausland weiter.

Im Jahre 1991 entstand erstmals ein in Schriftform festgehaltenes Prüfungsrecht, das sich jedoch nur auf die deutschen Studenten anwenden ließ, da es sich auf das im Grundgesetzt stehende Recht auf freie Berufswahl bezieht. Ein Recht das ausländischen Studenten und Mitbürgern nicht zu steht. Auch wenn es immer mehr Fälle gibt bei denen ein Gericht über die Richtigkeit der Prüfungsergebnisse entscheidet, so ist es doch in seiner jetzigen Form ein sehr umstrittenes Gesetzt.

Auf der einen Seite möchte keine Universität mit der Aussage konfrontiert werden, das es ausländische und deutsche Studenten mit zweierlei Maß misst und zum anderen bedeutet ein Verfahren nach dem Prüfungsrecht für den Studenten einen Spießrutenlauf. Auch wenn er die Kraft aufbringt, sich gegen ein für ihn ungerechtes Prüfungsergebnis durchzusetzen, so muss er doch danach mit der Willkür der Professoren rechnen, die in vielen Fällen noch immer in einer verstaubten und veralteten Tradition fest hängen und sich der Macht über den einzeln Studenten bewusst sind und diese auch nach eigenem Ermessen walten lassen.

Hat man einen guten Draht zu seinen Professoren dann braucht man auch wenig bedenken vor einer Prüfung zu haben, ist man jedoch ein so genannter „Querdenker“ dann kann es passieren das man trotz allem durchfällt.

Das Prüfungsrecht ist an die Prüfungsordnung gebunden, in der alle Rechte und Pflichten aufgeführt sind. Informationen erhält man dazu aus dem von der Universität gestaltetem Hochschulrecht.


Der Autor dieses Artikels ist nico123

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