Wie gründe ich einen Raucherclub?

11:58 pm Gesundheit, News, Recht

 

Hier einige Informationen zu Raucherclubs, es besteht keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit ;-)

Ab dem ersten Januar 2008 gilt in allen öffentlichen Gebäuden und in gastronomischen Einrichtungen das absolute Rauchverbot. Dem einen oder anderen Gastronomen graut es, er hat Angst vor geschäftlichen Einbußen. Doch mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz steigen auch neue Ideen für die Raucher empor. Nämlich den so genannten „Raucherclub“.

Was zunächst paradox klingt, scheint aber eine gut durchdachte Möglichkeit für den Raucher mit Genuss auch weiterhin in der warmen Gaststätte oder einem Lokal seine Zigarette im Warmen zu rauchen und dabei ein Getränk seiner Wahl zu sich zu nehmen. Im Vordergrund steht dabei die Idee, das Nichtrauchergesetz zu umgehen, indem man einen Club anmeldet und somit einen Privatbereich gründet, der ausschließlich für Mitglieder zugänglich ist und für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt. Interessenten können dann ab dem achtzehnten Lebensjahr einen Mitgliederausweis ausfüllen und haben somit Zutritt in den Raucherclub.
Ob die Mitgliedsschaft etwas kostet und wie viel, hängt dann von dem Besitzer der Gaststätte ab.

Der Eintritt solle selbstverständlich erst ab 18 Jahren möglich sein. Wer nun selbst solch einen Raucherclub gründen möchte, der muss Folgendes beachten:

o Das Lokal muss von außen deutlich als Raucherlokal gekennzeichnet sein.

o Es müssen Mitgliederausweise verteilt werden, denn sobald es keine geschlossene Gesellschaft mehr ist, gelten wiederum die normalen Gesetze.

o Außerdem muss die Gaststätte offiziell zu einem Privatclub umgemeldet werden, zu der die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat.

Das heißt dann aber auch, dass der Wirt nicht jeden bewirten darf. Nur Personen mit gültigem Mitgliedsausweis dürfen hier qualmen und trinken. Diese Hürde kann man allerdings leicht umgehen, indem man am Eingang gegen Vorlage des Lichtbildausweises einen einfachen Mitgliedsausweis mit dem Namen des jeweiligen Besuchers ausfüllt. Diese Ausweise lassen sich gut und auf Vorrat ausdrucken.

Eine öffentliche Kneipe zu haben und gleichzeitig ein Vereinsheim geht allerdings nicht. Das heißt, der Wirt kann nicht montags „normalen“ Betrieb machen, wo das Nichtrauchergesetz zur Geltung kommt und am Dienstag als geschlossene Gesellschaft die Raucher bewirten. Wer sein Lokal einmal als Club ummeldet, der muss es auch dauerhaft von der Öffentlichkeit ausgeschlossen haben. Möchte der Wirt wieder einen öffentlichen Betrieb, so muss er sein Lokal erst wieder ummelden.

Auch Fernsehmoderatorin Tine Wittler hat bereits einen solchen Raucherclub eröffnet, der einen großen Zuspruch bei den Gästen hat.

Es ist auch geplant, einen „Universalausweis“ herzustellen. Das heißt, man füllt einmal einen Mitgliedsausweis für einen Raucherclub aus und hat damit dann Zutritt zu allen Raucherclubs. In Zukunft werden wahrscheinlich einige Raucherclubs und Rauchervereine eröffnet werden.


Autor: Marco Kraus - Webseite

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  • 4 Responses

    1. Marco Says:

      In Hessen gibt es eine Lücke im Nichtraucherschutz Gesetz, wenn man dies so nennen kann.
      Man kann in Lokalen einen Raucher Nebenraum einrichten. In diesem Raum darf keine Ausschanktheke betrieben werden und dieser Raucher Nebenraum darf nicht größer sein als der Hauptgastraum des Lokales in dem der gesetzliche Raucherschutz gilt. Auch muss die Bedienung vom Hauptgastraum erfolgen und der Weg zu den Toiletten darf nicht durch den Raucherraum führen.
      Diesen Raucher Nebenraum kann man erhalten, indem man zwei nebeneinanderliegende Restaurants zusammenlegt und das kleinere Restaurant als Raucher Nebenraum benutzt. Dies wäre die ideale Lösung!

      Nähere Infos gibt es beim Hessischen Sozialministerium :-)

    2. Tine Says:

      Einfacher gehts wenn man sich beim Deutschen Raucher Club anmeldet da bekommt man alles was man braucht!

    3. Tines Ex Says:

      soso, der deutsche raucherclub, dessen webseite wahrscheinlich ‘tine’ gehört

    4. slimyo Says:

      So’n Schwachsinn… mit dem “Deutschen Raucherclub”. Wer hat sich denn dieses Sch…-System ausgedacht??? Da müssen sich der Gastwirt und die Gäste dumm und dämlich zahlen, damit man eine Zigarette rauchen kann. Ausserdem ist der Schrott zu umständlich. Ich schau doch nicht ins Internet, wo der DRC seine sogenannten “Veranstalltungen” hat und fahr da hin, damit ich ein Bier trinken und ne Zigarette rauchen kann. Einfach Schwachsinn!!! Ausserdem sieht das ganze aus wie bei der Deutschen Post - alles gelb… total geschmacklos. Also lieber DRC… vielleicht solltet Ihr Euer Supersystem mal überdenken. Ich hole mir von denen bestimmt kein Ausweis, oder würde als Gastwirt mich bei denen anmelden. Schwachsinn!!!

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