UG

12:04 am Business

Die UG ( Unternehmergesellschaft ) soll laut des Bundesjustizministeriums vor allem für Gründer eine einfach zu gründende Rechtsform sein. Im Juni wurde vom Gesetzgeber mittgeteilt, dass die UG voraussichtlich ab dem 01. November 2008 verfügbar sein wird. Somit bekommen Gründer bald mit der UG eine Rechtsform, die günstig zu gründen ist und zudem eine Haftungsbeschränkung aufweist. Die UG wird mit ziemlicher Sicherheit vom Mittelstand gut angenommen werden.

Die UG wird rechtlich im GmbH-Recht integriert sein, sie ist also eine Unterform der GmbH. Die UG soll eine konkurrenzfähige Rechtsform sein, die gegen die Limited und andere ausländische Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung bestehen kann. Um dies zu gewährleisten hat man sich auf ein Stammkapital der UG zum Gründungszeitpunkt von einem Euro geeinigt. Dennoch muss diese Kapitaleinlage erweitert werden, bis die UG ein
Stammkapital von 25 000 Euro aufweisen kann. Dafür muss die UG aus ihren Jahresüberschüssen bis zum Erreichen diese Schwelle ein Viertel zurücklegen. Anschließend wäre es sogar auf Antrag möglich, dass die UG zu einer GmbH umgeformt wird.

Um die Gründungsformalitäten darüberhinaus für eine UG zu vereinfachen, hat man nun auch eine Mustersatzung beschlossen, die in einem Gründungsset enthalten sein soll. Die Mustersatzung würde es ermöglichen, dass die Gründer UG auf notarielle Beratung und Belehrung verzichten könnten, nur die Unterschriften der UG-Gründer müssten dann noch
beglaubigt werden. Allerdings ist die Mustersatzung für die UG für Standardgründungen geeignet, nicht aber für komplizierte UG-Gründungen. Im Gründungsset der UG soll auch ein Muster für die Handelsregistereintragung enthalten sein, damit die Eintragung zügiger und einfacher ablaufen können wird.


Der Autor dieses Artikels ist PM

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