Unternehmergesellschaft für haftungsbeschränkte Gründungen
July 28, 2008 11:30 pm Business
Künftig soll voraussichtlich ab dem 1. November 2008 die Unternehmergesellschaft für haftungsbeschränkte Gründungen zur Verfügung stehen. Bis dahin sollten sich die, die sich für die Unternehmergesellschaft interessieren, bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern umfangreich informieren, um alle wesentlichen und entscheidenden Regelungen der Unternehmergesellschaft im Geschäftskonzept treffend einpflegen zu können, wenn die Unternehmergesellschaft als Rechtsform den Anforderungen des Geschäftsvorhabens nachkommt. Denn man muss sich bewusst sein, dass man eine Unternehmergesellschaft mit nur einem Euro gründen kann, dagegen ist aber bis zum Erreichen von 25 000 Euro Stammkapital ein Viertel des Jahresüberschusses gebunden, weil damit das Stammkapital der Unternehmergesellschaft ausgebaut werden muss.
Eine Unternehmergesellschaft wird immer mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ ausgewiesen werden, ansonsten können die Verantwortlichen zur persönlichen Haftung herangezogen werden. Dies geht nur mit den Bezeichnungen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“. Um eine Unternehmergesellschaft zu gründen, können die Gesellschafter, die auf maximal drei Stück begrenzt sind, ein Musterprotokoll verwenden. Dieses wird gemeinsam mit dem geringen Stammkapital die Kosten für den Notar maßgeblich senken. Dabei ist zu beachten, dass das Musterprotokoll für Standard-Gründungen einer Unternehmergesellschaft bestimmt ist.
Die Eintragung in das Handelsregister kann sofort vorgenommen werden, wenn das Mindeststammkapital von einem Euro beziehungsweise des vereinbarten, höheren Stammkapitals zum Gründungszeitpunkt, eingezahlt worden ist. Über elektronischem Wege soll das Eintragungsverfahren der Unternehmergesellschaft eine zügigere Bearbeitung gewährleisten. Wahrscheinlich wird die Unternehmergesellschaft ab dem Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit für einen großen Zulauf sorgen, schließlich wird es eine große Erleichterung sein, wenn man vereinfacht und günstig haftungsbeschränkt ein Unternehmen nach deutschem Recht gründen kann. Daher bereiten sich Rechtsanwälte und Unternehmensberatungsstellen intensiv auf die Unternehmergesellschaft vor.
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