Unwirksame AGB-Klauseln werden schnell zur Abmahnfalle

9:53 pm Recht

Abmahnfallen gibt es im Internet viele – zu den Klassikern zählen unwirksame AGB-Klauseln. Dass die AGB besonders im Bereich des Onlinehandels vielen Unternehmern zum Verhängnis werden, liegt unter anderem daran, dass sie für jeden leicht einsehbar sind. Leider prüfen viele Gewerbetreibende systematisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von vermeintlichen Konkurrenten, um abmahnfähige Inhalte bzw. Formulierungen zu finden.  Obwohl die AGB-Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch für juristische Laien mitunter verwirrend und undurchsichtig wirken mögen, muss kein Onlinehändler auf gesetzeskonforme Allgemeine Geschäftsbedingungen verzichten, sondern kann die Erstellung beispielsweise durch einen auf IT-Recht spezialisierten Juristen vornehmen lassen. Viele Unternehmer wissen bis zum Zeitpunkt der ersten Abmahnung jedoch nicht einmal, dass unwirksame AGB-Klauseln wettbewerbswidrig sein können. Insbesondere, wenn unvorteilhafte AGB bereits zu einer Abmahnung geführt haben, ist professionelles Handeln angesagt. Um Fehler zu vermeiden und erfolgversprechend reagieren zu können, sollte in diesem Fall unbedingt juristischer Rat eingeholt werden, um unnötige Kosten abwenden zu können.  Wer sich Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen möchte oder eine anderweitige Beratung im Bereich der rechtlichen Gestaltung seines Internetauftritts sucht (z. B. vorläufiger Rechtsschutz, Schutzschrift und Abmahnung, Internetbetrug, Überprüfung der Wirksamkeit von Internetgeschäften, Domainstreitigkeiten, Dispute-Anträge, Urheberrecht und Bildrechte im Internet, Webdesign-Verträge, Softwareerstellungsverträge, ASP), kann sich an die Anwaltskanzlei Storr wenden, die auf AGB Erstellung München und Abmahnung München spezialisiert ist.


Der Autor dieses Artikels ist Eminus

Zur Autoren Webseite: http://www.eminus-marketing.de


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