Videoüberwachung: manchmal gerechtfertigt
July 19, 2008 7:45 pm Allgemein
Immer wenn ein bestimmter Ort durch Kameras beobachtet wird, spricht man von Videoüberwachung. Dabei kann es sich um geschlossene Räumlichkeiten handeln oder um offene Plätze. Auch ist solch eine Überwachung mit Videokameras im öffentlichen Raum genauso anzutreffen wie in gewerblichen Einrichtungen oder im privaten Bereich. Die Motive für die Installation solch einer Videoüberwachungsanlage können unterschiedlicher Natur sein. Ein Beispiel aus dem Alltag ist die Überwachung des Straßenverkehrs – so mancher Autofahrer dürfte schon für sein mit einer Radarfalle aufgenommenes Foto einen recht hohen Betrag hingeblättert haben. Denn auch solch ein Straßenradar ist im Prinzip nichts anderes als eine Videoüberwachungskamera, die das Geschehen vor Ort dokumentiert. Aber während die Videoüberwachung, wenn zwar nicht immer, aber doch häufig völlig offen und unverhüllt stattfindet, so ist dies im Falle einer Telefonüberwachung eher selten der Fall. Denn während es noch nachvollziehbar ist, dass eine irgendwo im öffentlichen Raum platzierte Überwachungskamera aus Gründen allgemeiner Sicherheit installiert wurde, so ist dies bei dem Abhören von Telefongesprächen kaum vorstellbar. Dies gilt wohl nur dann, wenn es handfeste Gründe dafür gibt, dass die belauschte Person eine Straftat beabsichtigt bzw. bereits welche begangen hat. In allen anderen Fällen dürfte es sich bei dem heimlichen Lauschen um reine Schnüffelei handeln, die eher an sich ein Vergehen darstellt.
Gisela Bsdok abisz2@gmx.net
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Tags: telefonüberwachung, videoüberwachung