Yachtcharter Kroatien
January 18, 2008 1:57 pm Allgemein, Reisen, Urlaub
Yachcharter im Kroatien
Bevor Sie Segeln in Kroatien planen, sind da einige Sache die Sie einfach wissen mussen, so können Sie eine schöne Erholung haben. In einem anderem Fall können Sie ernste Probleme erleben.
Es gibt zwei verschiedene Charterarten: Charter ohne und mit Besatzung. Bei Charter ohne Besatzung muss mindestend eine Person einen Bootsführerschein haben, diese werden nur von Staatsorganen ausgestellt. Wenn der Bootsführerschein von einem fremden Staat ausgestellt wurde, dann wird Kroatien diesen meistens akzeptieren. Der Schein muss für See und Offensee bestimmt sein. Laut Gesetz in Kroatien werden keine Scheine die von einem Segelklub augestellt sind, akzeptiert. Mindestens eine Person muss auch Funk für Ultrakurzwellen haben. Haben Sie keine gültige Dokumente dann muss ein Skipper gemietet werden und dann braucht mann kein Bootsführerschein.
Einee reguläre Charterwoche wird am Samstag Nachmittag (15-17h) beginnen und am Samstag Vormittag enden (8-10h). Manchmal muss das Boot am Freitag Abend in der Basis sein. Dann wird es auch möglich an Bord zu übernachten. Gäste müssen bereit sein und auch viel Geduld haben. Wenn der Termin für eine Bootsübernahme feststeht, halten Sie sich bitte daran, das Boot wird nicht eher freigegeben, da es zuerst geputzt und vorbereitet wird.
Alle Yachten sind Kasko versichert. Sie müssen die Kaution vor Ort zwischen 500 und 2500 EUR zahlen. Zahlbar im Bar oder Kreditkarten. Bei möglicher Yachtschädigung wird der Eigner das Geld aus Kaution einkassieren. Die Reste zahlt das Versicherungshaus. Bei allen Charterkompanien müssen Sie zuerst bei Bestätigung der Buchung 30-50% der Charterpreis zahlen und den Rest mindestens 4 Wochen vor Charterbeginn. Bei Stornierung der Buchung wird meistens die ganze Zahlung zurückgegeben werden, wenn die Buchung mindestens ein Monat vor Charterbrginn storniert wurde. Das ist ein Teil der allgemeinen Charterbedingungen die alle Charterkompanien nutzen. Da sind auch einige Unterschiede zwischen verschiedene Charterkompanien. Wir können Sie in jeden Fall raten ganz aufmerksam die allgemeinen Chartebedingunen zu lesen. Es gibt über 100 Charterkompanien und über 3000 Yachten im Kroatien und jede hat seine Preise und Bedingungen. Um eine ideale Yacht für Sie zu finden, kontaktieren Sie alle Charterkompanien und fragen Sie nach Preise und Zugänglichkeit. Eine grosse Liste von allen Kompanien können Sie auf folgenden Link finden www.croatia.hr. Es ist viel einfacher die Agentur zu kontaktieren ( like Yachtcharter Kroatien ).
Jenige Agenturen haben viele Angebote von allen Yachten im Kroatien. ( STAR: Kroatien Yachtcharter ,Yachtcharter & Boote miete) und Sie können sofort das Angebot für Sie machen. Kontaktieren Sie die Agentur oder den Eigner, der Preis wird gleich bleiben,weil die Agenturen den Rabbat von den Eignern erhalten werden. Manchmal kann sogar die Agentur die beste Preise anbieten.
Hier geben wir Ihnen eineige Beispiele von den allgemeinen Charterbedingungen:
1.Zahlungsbedingungen: Der Charterer verplichtet sich die Summe des Mietpreises innerhalb Terminen, angegeben in diesem Vertrag, zu zahlen. Die Zahlung kann in bar oder Banküberweisung verrichtet werden. Die Charterer hat dem Vercharterer eine Liste mit Namen, Reispassnummern, Daten über Geburgstag, Geburgsort sowie Adressen aller Besatzungsmitglieder spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vercharterung zu übergeben.
2.Charterpreis: Der Charterpreis schließt die Gebühr für das Boot und Nutzung desselben ein. Die Treibstoffkosten sind im Preis nicht inbegriffen. Das Boot wird den Charterer mit vollem Wasser- und Treibstofftank sowie in sauberem und funktionsfähigem Zustand übergeben. Das Boot muss im gleichen Zustand züruckgegeben werden.
3. Übergabe des Bootes: Der Eigner/Vercharterer verpflichtet sich, daß Boot am vereinbarten Ort und vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Sollte aus irgendwelchen Gründen das Boot am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfugung stehen, so entfällt für den Charterer die Zahlungsverplichtung für die entsprechende Aufallzeit kann. Der Eigner/Vercharterer nach Ablauf von 24 Stunden nach dem Antrittstermin die Übergabe des Bootes am vereinbarten Ort oder einem anderen nicht bewirkten, oder ein ähnliches oder besseres Boot nicht zur Verfügung stellen, so hat der Charterer das Recht, vom Vertrag züruckzutreten, oder den Preis für jeden Tag, an dem ihn das Boot nicht zur Verfugung stand, um den Betrag zu midern, der sich aus Division des Charterpreis durch die Zahl der Chartertage ergibt. Ein weitergehender Anspruch auf Schandenersatz ist ausgeschlossen. Der Charterer verplichtet sich, bei der Übergabe den Bootszustand und die Vollständigkeit von der Checkliste angeführten Aussrüstung und Inventar zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen werden vor dem Charterbeginn vorgelegt und die im Moment der Übergabe nicht bemerkte Mangel geben dem Charterer nicht das Recht auf die Gebührminderung. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot an dem vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit züruckgeben. Wird das Boot mit Verspätung oder an einem anderen Ort züruckgegeben, so haftet der Charterer, dass er für eine Verspätung bis 3 Stunden den Tagesbetrag der Charterpreis bzw. Für die Verspätung über 3 Stunden den dreifachen Tagesbetrag der Charterpreis bezahlen wird. Dazu werden noch die Unkosten, die dem Eigner/Vercharterer wegen verspäterer Rückgabe des Bootes entstanden sind, gerechnet. Nur im Falle der höherer Gewalt gibt die Verspätung als gerechtltertigt, worüber er aber der Charterer den Eigner/Vercharterer sofort informieren muss.
4. Kaution: Bei Übernahme der Yacht wird eine Kaution EUR 1.000,00 hinterlegt in bar. Die Kaution wird im ganzen zurückgezahlt im Moment der Rückgabe der unbeschädigten Yacht mit vollen Treibstofftank. Die Kaution wird hinterlegt auch im Falle dass die Yacht mit Skipper vercharteret wird.
5. Versicherung: Die Yacht ist versichert für Schaden gegen dritten Personen. Der Kasko-Versicherung deckt Schaden über der Hohe der Kaution wie Schaden entstanden durch Höherer Gewalt. Schaden, welche nicht sofort dem Verscharter angemeldet wurden, neben benotigter Dokumentation ( siehe Punkt 6. ) können nicht von der Versicherung entgeltet werden und für diese ist der Charterer persönlich verantwortlich das persönliche Vermögen der Besatzung und die Besatzung sind nicht versichert von Seiten Vercharteres.
6. Verantwortung und Verplichtungen des Charteres: Der Charterer ist verantwortlich für den Fall der Beschlagnahme der Yacht von Seiten einer staatlichen Behörde wegen Ausübung verbotener Handlungen ( z.b. kommerzialler Fischfang, herausholen von Antiquitaten vom Meeresgrund usw ).
Der Charterer ist verplichtet jede Havarie sofort dem nächsten Hafenamt anzumelden und eine Kopie der Schadenanmeldung zu ersuchen. Im Falle dass die Yacht oder die Aussrüstung der Yacht verschwindet, ist der Charterer verpflichtet dieses sofort der nächsten Polizeistation zu anzumelden und eine Kopie des Polizeiprotokolls zu ersuchen. Der Charterer ist verantwortlich für alle Schäden die durch Unachtsamkeit entstanden sind, Nachlässigkeit und unfachliche Handhabung. Der Charterer ist verpflichtet in Grenzen der Teritorialgewasser, in welchen die Yacht übergeben wurde zu fahren. Ausnahmen verlangen besondere schriftliche Genehmigungen. Der Charterer verplichtet sich die Yacht nicht in Untermietung zu geben oder anderen Personen zu leihen auch nicht an Regattenteil zunehmen. Der Charterer erklärt dass im Besitz eines gütligen Yachtsteuererscheines ist, bsw. Dass die Yacht ein Mitglied der Besatzung, welches so einen Steuerschein besitz, steuern wird.
7. Rücktritt: Kann der Charterer aus irendwelchen Gründen die Charterer nicht antreten, so kann dieser vorheriger Zustimmung des Vercharteres, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichte übernimmt, aufsuchen. Fall der entsprechende Ersatz nicht gelingt, behalt der Vercharterer wie folgt :
30% der Chartergebühr für den Rücktritt bis zu 2 Monaten vor dem Charterbeginn
50% der Chartergebühr für den Rücktritt bis zu 1 Monate von dem Charterbeginn
100% der Chartergebühr für den Rücktritt innerhalb eines Monates vor dem Charterbeginn. in der Schriftform bei der Zurückgabe vorgelegt werden und die sentens der Vertreter des Vercharterers und des Charterers eigenhändig unterschrieben werden.
9. Gerichtsstand : In allen strittigen Fragenwird eine gutliche Einigung angestrebt. Falls Streitigkeiten auf diese Weise nicht geklärt werden können, so ist der Gerichtsstand in Rijeka anzurufen.
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